Artikel 50 gilt. Auch für deinen Agenten.
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Die Schlagzeile im Juli lautete: Frist verschoben. Für Hochrisiko-Systeme stimmt das. Für den Chatbot auf deiner Website nicht.
Ich habe in den letzten Wochen mehrfach den Satz gehört, man habe ja jetzt bis Ende 2027 Zeit. Das ist die teuerste Fehlinterpretation, die dieses Jahr im Umlauf ist. Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 sind planmäßig am 2. August 2026 wirksam geworden, und sie treffen genau die Systeme, die die meisten Unternehmen bereits ausgeliefert haben.
Vorweg, deutlich: Ich bin keine Juristin und das hier ist keine Rechtsberatung. Es ist eine Umsetzungscheckliste aus der Perspektive von jemandem, der solche Systeme baut. Für die verbindliche Bewertung deines konkreten Falls brauchst du dein Justiziariat.
Was verschoben wurde und was nicht
Die Verordnung (EU) 2026/1744, die Digital-Omnibus-Verordnung zur KI, datiert vom 8. Juli 2026, wurde am 24. Juli im Amtsblatt veröffentlicht und trat am 27. Juli in Kraft. Fünf Tage vor dem ursprünglichen Stichtag. Der Gesetzgeber hat sie ausdrücklich als Eilsache am dritten Tag nach der Veröffentlichung in Kraft gesetzt, was einen guten Eindruck davon gibt, wie knapp es war.
Ein Detail wiegt schwerer als die Verschiebung selbst. Der ursprüngliche Entwurf wollte den Start der Hochrisiko-Pflichten an die Verfügbarkeit harmonisierter Normen koppeln. Im Trilog wurde dieser Mechanismus durch feste Kalenderdaten ersetzt. Der 2. Dezember 2027 hängt an nichts mehr. Eine zweite Verschiebung ist im Text nicht angelegt.
Die vier Pflichten aus Artikel 50
Absatz 1: Offenlegung der KI-Interaktion. Interagiert dein System direkt mit einem Menschen, muss diese Person darüber informiert werden, dass sie es mit KI zu tun hat. Ausnahme: Es ist aus dem Kontext offensichtlich. Die Information muss spätestens bei der ersten Interaktion erfolgen.
Absatz 2: Maschinenlesbare Kennzeichnung synthetischer Ausgaben. Anbieter von Systemen, die Audio, Bild, Video oder Text erzeugen, müssen die Ausgaben so kennzeichnen, dass sie maschinell als künstlich erzeugt erkennbar sind. Das ist eine Anforderung an Provenienz-Metadaten, kein sichtbares Wasserzeichen. Content Credentials nach C2PA sind die naheliegende Umsetzung. Für Systeme, die vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, gilt eine Frist bis zum 2. Dezember 2026.
Absatz 3: Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung. Betreiber müssen die betroffenen Personen informieren.
Absatz 4: Deepfakes und Texte von öffentlichem Interesse. Künstlich erzeugte oder manipulierte Bild-, Audio- und Videoinhalte müssen offengelegt werden. Bei KI-generiertem Text, der die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informiert, ist die Offenlegung ebenfalls Pflicht, es sei denn, der Inhalt wurde von einem Menschen geprüft und jemand trägt die redaktionelle Verantwortung.
Absatz 1 ist der, der fast jeden trifft. Support-Bot, Onboarding-Assistent, der Copilot in der internen Anwendung: alles erfasst.
Was das für einen Copilot-Studio-Agenten heißt
Konkret, in der Reihenfolge, in der ich es abarbeiten würde:
Der Web-Kanal. Die Begrüßungsnachricht muss die KI-Eigenschaft benennen. Nicht im Impressum, nicht im ausklappbaren Hinweis, sondern in der ersten Nachricht, die der Nutzer sieht. Ein Satz genügt: dass hier ein KI-Assistent antwortet und wie man einen Menschen erreicht. Das ist ein Feld in der Konfiguration und in zehn Minuten erledigt.
Voice Agents. Bei einem Sprachkanal gibt es keine Begrüßungsblase. Die Offenlegung gehört in die Ansage vor dem ersten Dialogschritt. Wenn du zusätzlich aufzeichnest, kommt die Einwilligung dazu. Copilot Studio hat dafür seit Mai eine eigene Konfiguration für Consent-basierte Aufzeichnung.
Teams und interne Kanäle. Hier kann man argumentieren, dass die KI-Eigenschaft aus dem Kontext offensichtlich ist, weil der Agent als Bot im Verzeichnis steht. Ich würde mich darauf nicht verlassen, sondern es hinschreiben. Der Aufwand ist null, das Risiko ist es nicht.
Generierte Dokumente. Der GitHub Copilot harness erstellt nativ Word-, Excel-, PowerPoint- und PDF-Dateien. Sobald diese Dateien das Unternehmen verlassen oder Sachverhalte von öffentlichem Interesse darstellen, wird Absatz 2 und je nach Fall auch Absatz 4 relevant. Kläre früh, ob eure Dokumentenpipeline Provenienz-Metadaten überhaupt durchreicht. Bei den meisten Toolchains, die ich gesehen habe, gehen sie beim ersten Konvertierungsschritt verloren.
Agent-zu-Agent-Ketten. Wenn ein Agent an einen spezialisierten Agent delegiert und der antwortet am Ende dem Menschen, dann gilt die Offenlegung für die Kette, nicht für das einzelne Glied. In verteilten Architekturen geht das gern verloren.
Die Falle im Bestandsschutz
Artikel 111 schützt Systeme, die vor dem jeweiligen Anwendungsdatum in Verkehr gebracht wurden. Das klingt nach einem Freibrief für alles, was schon läuft.
Die Ausnahme frisst die Regel. Der Bestandsschutz entfällt, sobald das System wesentlichen Änderungen seiner Auslegung unterliegt.
Für klassische Unternehmenssoftware mit halbjährlichem Release ist eine wesentliche Änderung ein seltenes, bewusstes Ereignis mit Changelog-Eintrag. Für einen Agent unter Continuous Deployment ist sie das nicht. Du wechselst das Modell, weil ein besseres verfügbar ist, das ist inzwischen ein Dropdown. Du schreibst die Instruktion um, weil die Antwortqualität eingebrochen ist. Du hängst ein Tool dran, dann drei weitere. Du schaltest Memory ein. Nach sechs Monaten hat der Agent in Produktion wenig mit dem zu tun, was du in Verkehr gebracht hast.
Eine klare Grenze, ab wann sich angesammelte Änderungen zu einer wesentlichen Änderung summieren, gibt es nicht. Was es gibt, ist ein Beweisproblem. Wenn 2028 jemand fragt, wie dein System im August 2026 aussah, ist "das protokollieren wir nicht" die schlechteste verfügbare Antwort.
Deshalb ist der wichtigste Schritt nicht juristisch, sondern handwerklich: Führe Buch. Modellversion, Instruktionsstand, aktive Skills, angebundene Tools, Datum jeder Änderung. Wenn deine Skills als Dateien in git liegen, hast du diese Historie ohnehin. Das ist einer der Gründe, warum ich darauf so herumreite.
Checkliste
- Inventur. Jede KI-Oberfläche auflisten, die mit Menschen spricht. Erfahrungsgemäß sind es mehr als gedacht, weil irgendwer eine Zusammenfassungsfunktion ins Admin-Panel gebaut und niemandem Bescheid gesagt hat.
- Pro Oberfläche prüfen, ob die KI-Eigenschaft bei der ersten Interaktion erkennbar ist. Nicht "auffindbar", sondern erkennbar.
- Rolle klären. Bist du Anbieter oder Betreiber? Die Pflichten aus Artikel 50 verteilen sich unterschiedlich.
- Generative Ausgabepfade prüfen. Wo entstehen Bild, Audio, Video oder Text, die nach außen gehen? Gibt es dort Provenienz-Metadaten?
- Bestandssysteme datieren. Was war vor dem 2. August 2026 im Markt? Für die maschinenlesbare Kennzeichnung läuft die Frist bis zum 2. Dezember 2026.
- Versionsstände protokollieren, ab sofort. Diese Daten lassen sich nicht rückwirkend erzeugen.
- Ein Einstufungsregister anlegen. Eine Tabelle, ein Verantwortlicher, quartalsweise geprüft: jede KI-Funktion, was sie tut, ob sie einen Anwendungsfall aus Anhang III berührt, welche Offenlegungen greifen. Der angenehme Nebeneffekt: Aus einem unbegrenzten Compliance-Problem wird ein abgegrenztes, weil meist ein oder zwei Systeme kritisch sind und nicht das ganze Portfolio.
Wo die Quellen auseinandergehen
Zwei Punkte, bei denen ich unterschiedliche Darstellungen gefunden habe.
Zum Datum der Kennzeichnungspflicht für Bestandssysteme nennen mehrere Quellen den 2. Dezember 2026, andere beschreiben die Fristenlage uneinheitlich. Verlass dich für dein Projekt nicht auf die Sekundärliteratur, sondern lies den Verordnungstext oder lass ihn lesen.
Und ein grundsätzlicher Punkt: Der Digital Omnibus war lange eine politische Einigung ohne Rechtskraft. Er ist inzwischen veröffentlicht und in Kraft, aber viele Artikel aus dem Frühjahr beschreiben noch den Zustand davor. Achte beim Lesen auf das Datum.
Der Satz, den ich mitgeben würde
Die Verschiebung ist keine Erlaubnis aufzuhören. Sie ist eine Umverteilung: Papier kannst du 2027 schreiben, Nachweise nicht rückwirkend erzeugen. Das Jahr 2026 lässt sich nicht rekonstruieren.
Und Artikel 50 ist ohnehin schon fällig.
Quellen
- Verordnung (EU) 2026/1744, Digital-Omnibus-Verordnung zur KI, vom 8. Juli 2026, veröffentlicht im Amtsblatt am 24. Juli 2026, in Kraft seit 27. Juli 2026. Der verbindliche Text.
- EU AI Act 2026: Die Frist wurde verschoben, aber nicht ganz, 14. August 2026, mit einer belastbaren Aufschlüsselung der Artikel-50-Absätze
- Was der EU AI Act für Unternehmen bedeutet, KPMG, Stand August 2026
- EU AI Act 2026: Alle Regeln, Fristen und Strafen, August 2026
- What's new in Copilot Studio, Microsoft Learn, zur Consent-basierten Aufzeichnung bei Voice Agents